
Bundesrat befürwortet Verwendung von Cannabis bei Schmerzpatienten und in der Palliativmedizin
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 9. Mai 2015 auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats eine Beschlussvorlage angenommen, in der es heißt „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung (…) um Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung mit dem Ziel, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen.“
Der Beschluss geht auf eine Initiative des Landes Thüringen unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) zurück. Im Koalitionsvertrag von LINKEN, SPD und Grünen war eine entsprechende Bundesratsinitiative vorgesehen.